April 2015: STATEMENT der Betroffenenvertretung zum Planungsstand des “westlichen Melchiorblocks”

LETZTE ÄNDERUNG am Freitag 29. Januar 2016 22:38 durch


Die Betroffenenvertretung hat am 29. April 2015 folgendes Statement beschlossen:

Der Betroffenenvertretung wurde der Planungsstand nur als Folienpräsentation mit Stand vom 19.8.2014 vorgestellt. Nach diesem Termin wurde bekannt, dass die Schule in der Adalbertstraße 53 ggf. als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll.

Da aber der Ausbau der Schule Kernstück und Voraussetzung des gesamten Gestaltungsprozesses ist, besteht hier ein potentieller Nutzungskonflikt zwischen Schulnutzung und der Nutzung als temporäre Flüchtlingsunterkunft.

Nach Recherchen der Betroffenenvertretung steht aber das Appartementhaus Adalbertstraße 58-65 der landeseigenen Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH zur sofortigen Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Folglich könnten die Planungen zum Umbau der Schule ohne Verzögerung weiterbetrieben werden.

Die Appartements sind gut eingerichtet und erfüllen den Zweck einer menschenfreundlichen Unterkunft viel besser, als es durch die provisorische Instandsetzung einer maroden Schule je möglich wäre. Zudem ist diese Lösung deutlich kostengünstiger.

Das Planungskonzept sieht vor, dass für die beabsichtigte Durchwegung des Blocks die bestehende Tennishalle abgebrochen wird und in dem geplanten Schulanbau eine gleichwertige Nutzung für den Tennisverein ermöglicht wird.

Die Betroffenenvertretung hält es für unabdingbar, dass der Abbruch der bestehenden Halle erst dann erfolgt, wenn der Schulanbau zur Verfügung steht und bespielbar ist. Die neue Halle muss auch nach den Kriterien für eine turniermäßige Nutzung errichtet werden und so ausgestattet sein.

Die Betroffenenvertretung sieht folgende weitere Aspekte als unabdingbar für eine positive Stellungnahme für die am 19.8.2014 vorgestellte Planung:

  • Die alte historische und denkmalgeschützte Halle soll als Kieztreff für die Bewohner des Gebiets ausgebaut und dauerhaft gesichert werden.
  • Die beabsichtigte öffentliche Durchwegung wird mit der Anlage eines öffentlichen Spielplatzes verbunden.
  • Für die übrigen Grundstücke des westlichen Melchiorblocks muss eine ergänzende Betrachtung erarbeitet werden. Sie sollte so erfolgen, wie dies bei den bisher behandelten Blöcken gehandhabt wurde. Die Folienpräsentation vom 14.8.2014 ist als Beratungs- und Beschlussvorlage nicht ausreichend.

 

Die Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt

 

Der Westliche Melchiorblock mit Tennishalle und ehemaliger Schule:

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