LETZTE ÄNDERUNG am Sonntag 15. Oktober 2023 16:02 durch BV LuiseNord
Ein Förderprogramm zur Begrünung privater Freiflächen – nun auch für das Fördergebiet Nördliche Luisenstadt.
In den Sanierungs- und Fördergebieten Turm- und Müllerstraße gibt es schon seit 2015 das sogenannte »Begrünungsprogramm«, mit dem die Begrünung von privaten Freiflächen konzeptionell und finanziell unterstützt wird.
Nun wird ein solches Förderprogramm auch im Fördergebiet Nördliche Luisenstadt aufgelegt:
Mit dem Programm »Luise grün« bietet das Land Berlin finanzielle und beratende Unterstützung bei der Begrünung und Umgestaltung von privaten Innenhöfen, Hausfassaden, Dächern und weiteren Freiräumen an. Für die Lebensqualität in Großstadtquartieren sind Rückzugsorte für Menschen, Tiere und Pflanzen unverzichtbar.
Auf dem Weg zur »Schwammstadt«
Begrünte Höfe und Freiflächen tragen nicht nur zur Klimaverbesserung bei, sondern steigern insbesondere in den hoch verdichteten Innenstadtvierteln auch die Wohnqualität der Anwohner und können Nachbarschaften stärken – sei es durch gemeinsame Pflanzaktionen oder gemeinsame Nutzungen der Höfe.
Zudem ist die Anpassung an den Klimawandel eine zentrale Aufgabe einer nachhaltigen Stadtentwicklung:
Entsiegelte Hofflächen sind ein Beitrag auf dem Weg zur »Schwammstadt Berlin«, schattenspendende Bäume oder Fassadenbegrünungen tragen insbesondere in Hitzeperioden zu einem besseren Mikroklima bei, Bäume und Sträucher sind wichtige Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleintiere und tragen damit zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Voraussetzung für die Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. der Eigentümerin oder -gemeinschaft. Gefördert werden Maßnahmen mit einem Volumen ab 1.000 € netto.
Priorität haben die Entsiegelung wasserundurchlässiger Flächen, die Anlage, Qualifizierung und Vergrößerung von ökologisch hochwertigen Pflanzflächen, die Anlage von Kinderspielplätzen, die Reduzierung von Nutzungskonflikten und die Förderung des Engagements der künftigen Nutzerinnen und Nutzer.
Die Förderung kann bis zu 2/3 der Gesamtkosten der Maßnahme betragen, maximal aber 20.000 Euro netto.
Es bestehen keine Antragsfristen oder -stichtage. Bei der Planung der Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen können die Antragstellenden eine kostenlose fachliche Unterstützung durch das erfahrene Landschaftsarchitekturbüro planwerkstatt haas-wohlfarth in Anspruch nehmen. Dieses Büro ist auch beratend in den Fördergebieten Turm- und Müllerstraße tätig und verfügt daher bereits über große Erfahrungen in der Betreuung solcher Projekte.
Auch in der Nördlichen Luisenstadt
Noch steht das Programm, das auch in der Nördlichen Luisenstadt aus dem Städtebauförderprogramm »Lebendige Zentren und Quartiere« gefördert wird, in den Startlöchern.
Genauere Auskünfte zum Förderprogramm erhalten Interessierte beim Büro KoSP (Kontakt siehe Seite 15), das auch Gebietsbetreuer für die Nördliche Luisenstadt ist.
Hier können Sie einen Flyer und den Förderleitfaden herunterladen:
www.Luisenstadt-Mitte.de/projekte/begruenungsprogramm
Quelle: „us“ in der „ecke köpenicker No 4 September Oktober 2023“
Foto oben: Ch. Eckelt