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Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt
Am 1. April 2011 trat die 12. Rechtsverordnung des Berliner Senats zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten in Kraft. Damit wurde das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt gemeinsam mit sechs weiteren Berliner Gebieten förmlich festgelegt. Wesentliche Sanierungsziele des auf 15 Jahre angelegten Sanierungsverfahrens sind die Reurbanisierung des innerstädtischen Quartiers und die Entwicklung der Luisenstadt zum Wasser. Zur Umsetzung der Sanierungsziele werden gezielt Städtebauförderungsmittel aus dem Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz eingesetzt. mehr
Fördergebiet Luisenstadt (Mitte)
Das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt wird im Süden und Osten von den städtebaulichen Erhaltungsgebieten “Köllnischer Park und Umgebung” und “Luisenstädtischer Kanal mit Umfeld” überlagert. Das Sanierungsgebiet und die beiden Erhaltungsgebiete bilden zusammen das Fördergebiet “Luisenstadt (Mitte)” im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz.
Betroffenenarbeit seit 2012 – und noch weitere 15 Jahre!
Die transparente und legitimierte Mitwirkung der Betroffenen in einem städtischem Sanierungsverfahren erfordert einen institutionellen Rahmen. Deshalb wurde zu Beginn des Sanierungsverfahrens auch eine Betroffenenvertretung für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt gebildet. Sie ist die offiziell anerkannte Vertretung der Bewohner, Eigentümer und Nutzer im Sanierungsverfahren. Die Mitglieder der Betroffenenvertretung wurden erstmalig im Juni 2012 auf einer öffentlichen Bürgerversammlung gewählt. Die Mitglieder bestimmten eine Geschäftsordnung und wählte aus ihrer Mitte Sprecher und stellvertretende Sprecher.
Im Rahmen ihrer eigenständig organisierten Arbeit erhält die Betroffenenvertretung von der Verwaltung oder anderen Beteiligten frühzeitig Informationen über Planungen, Vorhaben und Maßnahmen im Sanierungsgebiet. Sie gibt Stellungnahmen gegenüber dem Bezirksamt ab, regt Projekte und Maßnahmen an, nimmt an Planungs- und Steuerungsverfahren teil und führt eigene Veranstaltungen durch.
In ihrer Arbeit versteht sich die Betroffenenvertretung als offenes Forum.
Willkommen sind alle, die sich für die Entwicklung des Gebietes engagieren wollen. Mitglied können Personen werden, die im Sanierungsgebiet (oder im unmittelbaren Umfeld) wohnen oder arbeiten, Grund- oder Wohnungseigentum besitzen oder im Gebiet gesellschaftlich oder ehrenamtlich tätig sind.
Auch Vertreter von Bürgerinitiativen, Kirchengemeinden und anderen Institutionen im Gebiet sind zur Mitarbeit eingeladen.
Die Anzahl der Mitglieder ist nicht begrenzt. Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen entscheidet über die Stimmberechtigung. Die Betroffenenvertretung kommt an jedem 3. Dienstag im Monat zusammen. Und zwar im Stadtteilladen “dialog 101”. Den nächsten Termin finden Sie in unserem letzten “Sitzungs-Protokoll”.
Sanierungsbeirat
Zur regelmäßigen Kommunikation zwischen den Sanierungsbeteiligten wurde 2012 weiterhin ein Sanierungsbeirat eingerichtet. Dem Beirat gehören die Sprecher der Betroffenenvertretung sowie Vertreter des Bezirksamts Mitte, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gebietsbetreuung an. Themenabhängig werden externe Referenten oder Projektbeteiligte zur Sitzungsteilnahme eingeladen. Der Sanierungsbeirat tagt monatlich ebenfalls im Stadtteilladen “dialog 101”.
Als Ort des Dialogs zwischen Verwaltung und Bürgern ist der Sanierungsbeirat ein wichtiges Element der Bürgerbeteiligung. Hier wird über den Stand von Projekten, Planungen und Konzepten informiert und diskutiert. Für auftretende Problemlagen sollen gemeinsame Lösungsvorschläge entwickelt werden. Die Informationen aus dem Sanierungsbeirat werden von den Sprechern an die Betroffenenvertretung weitergegeben.
Alle “Akteure” des Sanierungsgebietes in der Übersicht:
(Quelle Text und Grafik: www.Luisenstadt-Mitte.de)