LETZTE ÄNDERUNG am Mittwoch 20. Dezember 2023 17:27 durch BV LuiseNord
Im Bezirk Mitte werden derzeit allerorten Nebenstraßen zu Fahrradstraßen umgewidmet. Dazu gehört auch der Straßenzug hinter den ehemaligen Festungsmauern aus dem 17. Jahrhundert.
Im historischen Cölln und auf dem Friedrichswerder erinnern heute noch die Straßennamen an sie: Oberwall-, Niederwall- und Wallstraße.
Zur neuen Fahrradstraße gehört zusätzlich ein Stück Märkisches Ufer, sie reicht also von der Jannowitzbrücke bis zum Hausvogteiplatz. Die Arbeiten haben bereits begonnen und sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.
Die Fahrradstraße wird beschildert, die Fahrbahn markiert, die neue Vorfahrtsregelung und die Fahrbahnaufteilung klar erkennbar gemacht.
Poller gegen Schleichverkehr
Die Kreuzungen werden auch für Fußgänger und -innen gut einsehbar gestaltet. Außerdem erhält die Wallstraße gleich hinter der Einmündung der Straße Am Köllnischen Park eine Durchfahrsperre aus Pollern. Dadurch soll der Kfz-Schleichverkehr durch die Wallstraße unterbinden werden. Einsatz- und Rettungskräfte sowie die BSR können diese Poller im Bedarfsfall jedoch herausnehmen.
In Fahrradstraßen gehört Radfahrern und -innen die gesamte Fahrbahnbreite, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren und geben die Geschwindigkeit vor.
Wer ist Anlieger?
Mit Kraftfahrzeugen darf man die Fahrradstraße nur mit einem »Anliegen« befahren, was durch das Zusatzzeichen »Anlieger frei« signalisiert wird. Darüber, was genau ein Anlieger ist und was kein legitimes Anliegen ist, existiert in Deutschland (wie sollte es anders sein), inzwischen eine komplexe Rechtsprechung. So ist Anlieger oder Anliegerin beispielsweise, wer eine Person nur abholen will und gleich weiterfährt, weil eben jene Person nicht anzutreffen ist.
Kein Anliegen im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist andererseits die reine Parkplatzsuche. In der Praxis ist die Nutzungsberechtigung aber de facto nicht zu kontrollieren. Denn im Zweifelsfall kann man ja einfach behaupten, die Absicht gehabt zu haben, jemanden, eine Einrichtung oder ein Geschäft zu besuchen.
Vorbild Linienstraße
Es gibt im Bezirk Mitte dennoch Fahrradstraßen, die sehr gut funktionieren, etwa die Linienstraße in der Spandauer Vorstadt. Hier kann man sogar manchmal Eltern beobachten, die ihre Kinder auf dem Weg zur Grundschule mit Kinderrädern auf der Fahrbahn hinter sich herfahren lassen.
Auf der Linienstraße hat der Bezirk das System zur Markierung von Fahrradstraßen entwickelt, das jetzt auch im Straßenzug Wallstraße umgesetzt wird:
Eine grüne Markierung und größere Piktogramme auf der Fahrbahn verdeutlichen dabei den Status. Mit weißen Markierungen werden die sogenannten »Dooring Zonen« (der Gefahrenbereich neben längsparkenden Kraftfahrzeugen, in dem sich Fahrzeugtüren öffnen) am Rand der Fahrbahn gekennzeichnet.
Dabei war es gar nicht so einfach, diese klare Signalisierung der Radfahrstraße durchzusetzen. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht so etwas nicht ausdrücklich vor und kennt eigentlich nur weiß und gelb als Signalfarben zur Fahrbahnmarkierung.
Letztlich haben sich im Bezirk und in der Senatsverwaltung die Pragmatiker gegen die Bedenkenträger durchgesetzt.
Auf 200 Metern keine Fahrradstraße
Welchen Unterschied diese Fahrbahnmarkierung macht, wird man künftig auf dem kleinen Stück Wallstraße am U-Bahnhof Märkisches Museum beobachten können, wo sich die Bushaltestelle für die Linien 147, 165, 265 und N40 befindet. Denn auf den gut 200 Metern mit Busverkehr zwischen Insel- und Neuer Roßstraße ist keine Fahrradstraße angeordnet. Dieser Abschnitt gehört zum übergeordneten Straßennetz Berlins, das man mit einem Kraftfahrzeug auch ohne spezielles Anliegen befahren kann.
Da die Wallstraße östlich dieses Abschnittes durch die neuen Poller und westlich durch den Spittelmarkt zur Sackgasse für Kfz wird, wird der Teilabschnitt am Märkischen Museum hinsichtlich der Kfz-Verkehrsbelastung künftig deutlich hervorstechen.
Am Märkischen Ufer wurden die Fahrbahnmarkierungen für die neue Fahrradstraße aufgebracht. Nicht jeder nimmt das zur Kenntnis. Beachten Sie bitte die Farbanhaftung am Vorderreifen!
24 neue Fahrradstraßen – aber wohl nicht alle im Jahr 2024
Das Maßnahmen-Portfolio der möglichen Fahrradstraßen im Jahr 2024 umfasst laut Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte folgende Straßen:
• Charles-Corcelle-Ring • Charlottenstraße Nord zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße • Charlottenstraße Süd zwischen Leipziger Straße und Zimmerstraße • Gartenstraße zwischen Grenzstraße und Liesenstraße • Genthiner Straße zwischen Lützowstraße und Kurfürstenstraße • Gormannstraße zwischen Tor- und Weinmeisterstraße • Helgoländer Ufer zwischen Kirchstraße und Lüneburger Straße • Jülicher Straße zwischen Bornholmer Straße und Behmstraße • Kluckstraße / Stauffenbergstraße zwischen Tiergartenstraße und Lützowstraße • Lützowstraße zwischen Lützowufer und Flottwellstraße • Lützowufer zwischen Budapester Straße und Lützowplatz • Melchiorstraße zwischen Engeldamm und Michaelkirchplatz • Nordufer zwischen Föhrer Straße und Fennstraße • Oberwallstraße zwischen Französische Straße und Am Zeughaus • Planckstraße /Am Weidendamm zwischen Ebertbrücke und Dorotheenstraße • Schwedter Straße zwischen Bernauer Straße und Choriner Straße • Singerstraße / Schillingstraße zwischen (Kleine) Lichtenberger Straße und Alexanderstraße • Swinemünder Brücke zwischen Behmstraße und Ramlerstraße • Thomasiusstraße/Wilsnacker Straße zwischen Perleberger Straße und Helgoländer Ufer • Togostraße zwischen Afrikanische Straße und Transvaalstraße • Uferstraße zwischen Exerzierstraße und Wiesenstraße
Quelle: „cs“ in der „ecke köpenicker No 5 November Dezember 2023“